Brustkrebsfrüherkennung mittels Kernspintomographie (Mamma-MRT oder MR-Mammographie)
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die Untersuchung werden von den privaten Krankenkassen in der Regel problemlos übernommen.
Die Durchführung der Untersuchung als „Selbstzahler“ ist auch möglich.
Zusätzlich können wir die MR-Mammographie auch als Kassenleistung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten (mit Überweisungsschein) in unserer Praxis anbieten.
Der Leistungsumfang der Kassenärztlichen Vereinigung schließt jedoch NUR folgende Leistungen ein (§ 135 Abs. 2 SGB V):
- MRT-Untersuchung der Brustdrüse zum Rezidiv-Ausschluss
(frühestens 6 Monate nach OP oder 12 Monate nach Beendigung der Bestrahlungstherapie eines histologisch gesicherten Mamma-Karzinoms nach brusterhaltender Therapie, auch nach Wiederaufbauplastik, für den Fall, dass eine vorausgegangene mammographische und sonographische Untersuchung die Dignität des Rezidivverdachts nicht klären kann). - MRT-Untersuchung der Brustdrüse zur Primärtumorsuche bei axillären Lymphknotenmetastasen, deren histologische Morphologie ein Mamma-Karzinom nicht ausschließt, wenn ein Primärtumor anderweitig nicht dargestellt werden konnte.
MRT = Magnetresonanztomographie
Die MR-Mammographie ist das Verfahren in der Brustdiagnostik mit der höchsten Erkennungsrate von Brustkrebs. Auch kleinste Vorstufen können mit großer Sicherheit erkannt werden. Entscheidend für die Früherkennung ist aber, dass diese Methode das Vorliegen eines Brustkrebses mit ca. 98 % Sicherheit ausgeschlossen werden kann.